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BGH - Entscheidung vom 18.10.1990

I ZR 292/88

Normen:
WZG § 4 Abs. 1 Nr. 4

Fundstellen:
BGHR WZG § 11 Abs. 1 Nr. 4 Benutzeranforderungen 1
BGHR WZG § 11 Abs. 1 Nr. 4 Unzumutbarkeit 1
BGHR ZPO § 91a, Revision 1
BGHZ 112, 316
BGHZ 112, 317
EWiR 1991, 405
GRUR 1991, 460
LM § 11 WZG Nr. 40
NJW 1991, 1355
NJW-RR 1991, 1262

Die Klägerin ist Inhaberin des am 31. Mai 1975 angemeldeten und am 26. August 1976 eingetragenen deutschen Warenzeichens 948 435 'Silenta', das jetzt noch - soweit für die Revisionsinstanz von Belang - für 'Geräte für [...]
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