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BGH - Entscheidung vom 27.09.1990

III ZR 314/89

Normen:
BGB § 839 Abs. 1 Satz 1
GG Art. 34
StPO § 112 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 § 152 Abs. 2 § 170 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Staatsanwalt 3
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Staatsanwalt 4

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision bietet auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg. 1. In der Beantragung des Haftbefehls gegen den Kläger im Ermittlungsverfahren 2 Js 83509/85 StA [...]
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