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BGH - Entscheidung vom 26.04.1990

III ZR 198/89

Normen:
BGB § 839
GG Art. 14 Abs. 1

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 554b ZPO ). Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277 ). 1. Soweit die Revision den Schaden geltend macht, der durch die [...]
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