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BGH - Entscheidung vom 11.10.1990

III ZR 291/89

Normen:
BGB § 839, § 631
Gesetz über die Finanzierung der öffentlichen Schulen von Nordrhein-Westfalen (NRWSchFG) § 7
Schülerfahrtkostenverordnung von Nordrhein-Westfalen (NRWSchfkVO) § 11, § 12

Fundstellen:
BGHR BGB § 631 Beförderungsantrag 1
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Schulträger 2
BGHR BGB § 839 Abs. 2 Schülertransport 1
DÖV 1992, 458
NJW 1992, 821
VersR 1991, 693

Die Klägerin besorgt seit 1971 mit ihr gehörenden Bussen die Beförderung geistig behinderter Kinder zu einer Sonderschule. In den ursprünglich mit der Stadt W.-E. geschlossenen, mehrfach geänderten Vertrag trat in der [...]
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