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BGH - Entscheidung vom 30.07.1990

NotZ 2/90

Normen:
BNotO § 19a, § 67 Abs. 1 Satz 1, 2, § 67 Abs. 2 Nr. 3, § 73 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1990, 2148
BGHR BNotO § 67 Abs. 1 Schadensausgleichversicherungen 1
BGHR BNotO § 73 Abs. 1 Beitragsbemessung 1
BGHR GG Art. 12 Abs. 1 Notare 1
BGHR GG Art. 3 Abs. 1 Notare 1
BGHZ 112, 163
DNotZ 1991, 324
DRsp IV(485)243b-d
NJW 1991, 2290
VersR 1991, 60

I. Der Antragsteller ist Rechtsanwalt und Notar. In seiner Eigenschaft als Notar ist er Mitglied der Antragsgegnerin. Die Antragsgegnerin hat verschiedene Maßnahmen getroffen, um für die Notare ihres Bezirks den in § [...]
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