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BGH - Entscheidung vom 24.04.1990

5 StR 123/90

Normen:
StPO § 244 Abs.3, Abs.6

Fundstellen:
DRsp IV(455)121e
StV 1990, 394

e. »Ein Hilfsbeweisantrag darf Ä gleichgültig ob er vom Angekl. oder vom Verteidiger gestellt wurde Ä wegen Verschleppungsabsicht nur durch besonderen Beschluß in der Hauptverhandlung, nicht dagegen erst in den [...]
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