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BGH - Entscheidung vom 17.01.1990

XII ZR 1/89

Normen:
BGB §§ 242, 516, 1353

Fundstellen:
BGHR BGB § 1353 Unbenannte Zuwendung 3
BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 17
BGHR BGB § 516 Abs. 1 Ehegattenzuwendung 1
BGHR BGB § 530 Abs. 1 Geschäftsgrundlage 1
DNotZ 1991, 492
DRsp I(120)187a
FamRZ 1990, 600
MDR 1990, 716
NJW-RR 1990, 386
WM 1990, 856

Die durch Urteil vom 11. September 1986 geschiedenen Parteien waren seit dem 12. Juli 1952 verheiratet. Im Jahre 1970 erwarben sie zu gleichen Anteilen das Miteigentum an dem im Grundbuch von G. Band 140 Blatt 5262 [...]
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