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BGH - Entscheidung vom 28.11.1990

XII ZR 26/90

Normen:
BGB § 1579 Nr.7

Fundstellen:
DRsp I(166)225c
FamRZ 1991, 542
NJW-RR 1991, 514

In einem Ehe- und Scheidungsfolgenvertrag vereinbarten die Parteien u.a., daß der Unterhaltsanspruch der Bekl. der Abänderungsmöglichkeit gemäß § 323 ZPO unterliegen soll. Im übrigen sollten die gesetzl. Vorschriften [...]
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