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BFH - Entscheidung vom 05.07.1990

IV S 4/93

Desweiteren stellt es nach Ansicht des BFH keine sachliche Unbilligkeit dar, daß Erben den durch die Erfüllung eines Vermächtnisses ausgelösten Entnahmegewinn versteuern müssen. Gleichwohl eine harte Entscheidung für [...]
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