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BAG - Entscheidung vom 11.07.1990

5 AZR 609/89

Normen:
BGB § 212 Abs. 2 Satz 1
RTV (Dachdeckerhandwerk vom 21. Januar 1986) § 64 Abs. 2
TVG § 4 (Ausschlußfristen)
ZPO § 269 Abs. 3 Satz 1

Der Kläger verlangt von der Beklagten restlichen Lohn für den Monat August 1988. Die Parteien streiten darüber, ob dieser Anspruch wegen Versäumung tariflicher Ausschlußfristen verfallen ist. Der Kläger war seit dem 8. [...]
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