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BAG - Entscheidung vom 25.09.1990

3 AZR 266/89

Normen:
ArbGG § 10
BGB § 49 Abs. 2
TVG § 9
ZPO §§ 50, 61

Die Parteien streiten darüber, ob die in einem Versorgungstarifvertrag vorgesehene Obergrenze der betrieblichen Versorgungsleistungen auch dann gilt, wenn sich die Versorgung eines Mitarbeiters nach einer früheren, vom [...]
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