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BAG - Entscheidung vom 27.03.1990

3 AZR 187/88

Normen:
BGB §§ 276, 387, 388, 812, 819, 242 (Verwirkung)
RGG (Hamburg) § 1, § 30
Gesetz (über die Ruhegeld- und Hinterbliebenenversicherung für frühere staatliche Angestellte vom 3. November 1958 - HA GVBl. 1 S. 379)

Die Parteien streiten um die Rückzahlung überzahlter Ruhegelder. Die im Jahre 1909 geborene Klägerin stand von 1958 bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand am 30. September 1974 an der Hochschule für Musik in Hamburg [...]
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