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BAG - Entscheidung vom 27.06.1990

5 AZR 334/89

Normen:
BGB § 242 (Auskunftspflicht)
KO §§ 72, 82, 100, 101, 117

Fundstellen:
AP Nr. 21 zu § 242 BGB
AP Nr. 27 zu § 242 BGB Auskunftspflicht
BAGE 65, 250
BB 1990, 1775
DB 1990, 2075
DRsp IV(438)233a
EzA § 242 BGB Nr. 2
KTS 1990, 661
NJW 1990, 3293
NZA 1991, 62
SAE 1991, 362
WM 1991, 378
ZIP 1990, 1221

Die Parteien streiten im Rahmen einer Stufenklage ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger Auskünfte über Einnahmen und Ausgaben zu erteilen, die zusammenhängen mit ihrem früheren Arbeitgeber gewährten finanzieller [...]
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