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BAG - Entscheidung vom 08.08.1990

5 AZR 584/89

Fundstellen:
AP Nr. 13 zu § 11 MuSchG 1968
AuR 1990, 388
BAGE 65, 337
BB 1990, 2272
BB 1990, 2491
DB 1990, 2328
EBE/BAG 1990, 171
NJW 1991, 62
NZA 1990, 974
RdA 1990, 383

Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin ein Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 11 MuSchG zusteht. Die Klägerin ist seit dem 1. April 1988 als Ärztin in der Anästhesieabteilung der Städtischen Krankenanstalten [...]
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