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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 21.09.1989

7 U 230/89

Normen:
BGB § 138, § 139

Fundstellen:
DRsp I(111)184e
MDR 1990, 336
NJW-RR 1990, 482

e. »Die Aufrechterhaltung eines zeitlich unbeschränkten Wettbewerbsverbots ist jedenfalls dann mit einer angemessenen Laufzeit in entsprechender Anwendung des § 139 BGB geboten, wenn die Vertragsparteien zur Vermeidung [...]
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