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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 17.02.1989

8 REMiet 2/88

Normen:
AGBG § 9
BGB § 535, § 536, § 548

Fundstellen:
DRsp I(133)365a
DWW 1989, 80
NJW-RR 1989, 520
NJW-RR 1989, 521
OLG Stuttgart, HdM Nr. 18
WuM 1989, 121
ZMR 1989, 176

I. Die Klägerin verlangt von den Beklagten, ihren früheren Mietern, unter anderem die Kosten für Schönheitsreparaturen aufgrund der im Mietvertrag enthaltenen Quotenklausel teils zu 80 %, teils zu 100 % des von ihr [...]
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