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OLG München - Entscheidung vom 28.02.1989

28 W 968/89

Normen:
ZPO § 406 Abs.1, § 42 Abs.2

Fundstellen:
BauR 1990, 117
DRsp IV(415)206c-d
NJW-RR 1989, 1088

»...Ein Sachverständiger kann gemäß § 406 Abs. 1 , § 42 Abs. 2 ZPO wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend objektive Gründe vorliegen, die in den Augen [...]
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