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OLG München - Entscheidung vom 07.11.1989

9 U 3675/89

Normen:
AGBG § 11 Nr. 10a
BGB § 637

Fundstellen:
BauR 1990, 471
NJW-RR 1990, 1358
ZfBR 1990, 117

Nach OLG Celle, BauR 1995, 715 mit Anmerk. Meyer-Reim kann ein Privatgutachter seine Haftung grundsätzlich wirksam auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränken. Das stelle auch keinen Verstoß gegen § 9 Abs. 2 Nr. 2 [...]
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