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OLG Köln - Entscheidung vom 21.06.1989

27 U 156/88

Normen:
BGB § 276 Abs.1, §§ 611, 823

Fundstellen:
DRsp I(125)363a-b
JMBl NRW 1990, 54
OLGZ 1990, 444
VersR 1990, 1240

a-b. »Es ist in der Rechtspr. anerkannt, daß die Behandlungsseite die Organisation von Diagnostik und Therapie so zu organisieren hat, daß jede vermeidbare Gefährdung der Patienten ausgeschlossen ist. Das wurde in der [...]
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