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OLG Köln - Entscheidung vom 22.12.1989

2 W 194/89

Normen:
ZPO § 138 Abs.3, §§ 727, 730, 731

Fundstellen:
DRsp IV(412)212b
MDR 1990, 452
Rpfleger 1990, 264

b. »In Literatur und Rechtspr. wird Ä wohl überwiegend Ä die Auffassung vertreten, daß § 138 Abs. 3 ZPO im Klauselerteilungsverfahren nach §§ 726 , 727 ZPO nicht anwendbar sei (so Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 20. Aufl. [...]
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