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OLG Köln - Entscheidung vom 14.03.1989

22 U 244/88

Normen:
BGB § 209 Abs.2 Nr.3

Fundstellen:
DRsp I(112)150e
MDR 1989, 636
NJW-RR 1989, 1079
ZMR 1989, 226

».. Unterbrochen wird die Verjährung gem. § 209 Abs. 2 Nr. 3 durch »Geltendmachung der Aufrechnung des Anspruchs im Prozeß«. Diese Wirkung kann nur eintreten, wenn die Aufrechnung nicht durchgreift; denn anderenfalls [...]
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