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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 22.12.1989

14 U 168/88

Normen:
BGB §§ 249 ff.

Fundstellen:
DAR 1991, 117
DRsp I(123)336b-c
ES Kfz-Schaden G-3/6
MDR 1990, 720
NJW-RR 1990, 929
VersR 1991, 1297

Dem Kl. ist darin zuzustimmen, daß Anwaltskosten des Geschädigten (sogenannte Rechtsverfolgungskosten) auch dann ersatzfähig sein können, wenn der Rechtsanwalt keine Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger [...]
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