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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 09.06.1989

20 W 245/88

Normen:
GewO § 34b
HGB § 9 § 18 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
DRsp II(210)363f
GewArch 1989, 329

»Zu Recht gehen das AG und das LG Ä in Übereinstimmung mit der zuständigen IHK Ä davon aus, daß die angemeldete Firma unzulässig ist. Der Firmenbestandteil »Auktionshaus« ist geeignet, über die Art des von der [...]
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