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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 19.06.1989

20 W 248/88

Normen:
BGB § 881

Fundstellen:
DRsp I(150)299b-c
MDR 1989, 913
OLGZ 1989, 398
Rpfleger 1989, 401
WM 1989, 1545

Die Beteil. beantragten die Eintragung eines Rangvorbehalts für »Grundpfandlasten bis zum Betrage von 50 000 DM nebst laufenden Zinsen und Nebenleistungen bis zu 15 % jährlich und einmaliger Nebenleistung bis zu 5 %«. [...]
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