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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 03.03.1989

3 Ws 1035/88

Normen:
StPO § 142

Fundstellen:
DRsp IV(449)242c
StV 1989, 241

»... Eine Beiordnung [eines auswärtigen Rechtsanwaltes als Pflichtverteidiger] unter Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwaltes, so ist die vorliegende Einschränkung zu verstehen, ist unzulässig [...]
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