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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 30.08.1989

5 Ss 528/88

Normen:
StGB § 142 Abs.1 Nr.1

Fundstellen:
DRsp III(320)226d-e
NJW 1990, 1189
VRS 77, 436

»... Der Senat .. teilt die Auffassung des BayObLG, das in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat, daß derjenige, der gegenüber dem anwesenden (einzigen) Feststellungsberechtigten unrichtige Angaben über seine [...]
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