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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 02.10.1989

5 Ss 422/88

Normen:
StGB § 111 Abs.1

Fundstellen:
DRsp III(320)228a-c
StV 1990, 209

(a-b) »... Eine Schrift wird »verbreitet«, wenn ihre Substanz, nicht bloß ihr Inhalt an einen anderen Ä sei es auch nur eine einzelne Person Ä mit dem Ziele weitergegeben wird, sie dadurch einem größeren Personenkreis [...]
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