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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 29.11.1989

17 U 129/88

Normen:
BGB §§ 823, 847
StVO § 5

Fundstellen:
NJW-RR 1990, 466
NZV 1990, 188
ZfS 1990, 221

zur Notwendigkeit der Abgabe von Warnzeichen bei einem Überholvorgang zwischen Radfahrern auf einem 1,4 m breiten Radweg vgl. OLG München, StVE § 1 StVO Nr. 34. - maximal 1 m Seitenabstand des Radfahrers vom rechten [...]
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