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BayObLG - Entscheidung vom 21.04.1989

RReg 2 St 91/89

Normen:
StGB § 315 c
StVO § 1, § 2 Abs.2

Fundstellen:
BayObLGSt 1989, 66
DAR 1989, 389
DRsp III(336)272e-g
NStE Nr. 9 zu § 315c StGB
NStZ 1989, 565
NZV 1989, 359
OLGSt (n.F.) StGB § 315c Nr. 28
VRS 77, 285
VerkMitt 1990, 2

(e) »... Die konkrete Gefährdung muß durch die Fahruntüchtigkeit (mit)verursacht sein. Eine nur gelegentlich der Trunkenheitsfahrt entstehende, mit ihr aber innerlich nicht zusammenhängende Gefahr genügt nicht [...]
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