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BayObLG - Entscheidung vom 27.06.1989

RReg 4 St 34/89

Normen:
StPO § 207

Fundstellen:
BayObLGSt 1989, 102
DRsp IV(452)125b
NStE Nr. 4 zu § 207 StPO
NStZ 1989, 489
OLGSt (n.F.) StPO § 207 Nr. 1
StV 1990, 395
VRS 77, 287

»... Dem .. Antrag des Revisionsführers, das Verfahren einzustellen, weil der Eröffnungsbeschluß [des AG] vom 3. 5. 1977 mangels Unterzeichnung unwirksam sei, kann nicht entsprochen werden. Der Eröffnungsbeschluß ist [...]
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