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BayObLG - Entscheidung vom 12.10.1989

RE-Miet 1/89

Normen:
BGB § 564c Abs. 2 S. 2 Nr. 1

Fundstellen:
BayObLG, HdM Nr. 35
BayObLGZ 1989, 406
DRsp I(133)397e
MDR 1990, 155
NJW-RR 1990, 17
WuM 1989, 612
ZMR 1990, 179

I. Der Kläger hatte im Jahr 1975 eine Wohnung an die Beklagten auf unbestimmte Zeit vermietet. Die selbe Wohnung hat er an die Beklagten durch schriftlichen Vertrag vom 1.7.1985 auf die Dauer von drei Jahren erneut [...]
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