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BayObLG - Entscheidung vom 24.05.1989

3 Z 45/89

Normen:
RpflG § 8 Abs.1, § 24 Abs.1 Nr.1

Fundstellen:
BayObLGZ 1989, 75
DRsp IV(485)241c
NJW-RR 1989, 1241
Rpfleger 1989, 360

»Die weitere Beschwerde [des Betroffenen gegen die Auswahl des Gebrechlichkeitspflegers] ist formgerecht (§ 29 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 , § 21 Abs. 2 FGG ) eingelegt. Allerdings wurde die weitere Beschwerde bei dem [...]
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