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BayObLG - Entscheidung vom 14.07.1989

RReg 2 St 85/89

Normen:
StGB § 240

Fundstellen:
BayObLGSt 1989, 115
DRsp III(328)118c
MDR 1989, 1121
NJW 1990, 59
OLGSt (n.F.) StGB § 240 Nr. 16
StV 1989, 481

»... Zur Tatbestandsmäßigkeit [einer Nötigung mit Gewalt] gehört, daß die Zwangswirkung mindestens in dem Sinne körperlich vermittelt ist, daß der Genötigte sie körperlich empfindet, ihr also entweder gar nicht, nur [...]
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