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BVerwG - Entscheidung vom 12.10.1989

2 C 22.87

Normen:
BPersVG § 78 Abs.1 Nr.4, § 79 Abs.3 S.1

Fundstellen:
BVerwGE 82, 356
DRsp VI(645)90d
DÖV 1990, 390
ZBR 1990, 85

Teilabdruck zu beamtenrechtlichen Fragen (u. a. Begründung der Entlassung) unter V (570) 407 e-f. »... Der Personalrat ist an der fristlosen Entlassung des Kl. [Beamter auf Probe] in einer dem BPersVG genügenden Weise [...]
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