»... Für die Genehmigung [der neuen Geschäftspläne des klag. Versicherers u. a. für die Lebensversicherung] nach § 13 Abs. 1 VAG gilt § 8 VAG entsprechend. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 VAG darf die Genehmigung u. a. versagt [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!