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BVerwG - Entscheidung vom 23.02.1989

2 C 76.86

Normen:
BPersVG § 78 Abs.1 Nr.4, Abs.2 S.2

Fundstellen:
BVerwGE 81, 277
DRsp VI(645)90c
DVBl 1989, 771
DÖV 1989, 679
NVwZ 1989, 875
ZBR 1990, 87

»... Gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 2 BPersVG wirkt der Personalrat bei der Entlassung eines Beamten auf Probe nur auf Antrag mit. Dabei ist der Beschäftigte von der beabsichtigten Maßnahme [...]
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