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BVerfG - Entscheidung vom 08.11.1989

1 BvR 986/89

Normen:
BRAO § 18 § 24
Durchführungsgesetz zur Richtlinie 249/77/EWG § 4
EWG-Vertrag Art. 52 Art. 59 Art. 60
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1

Fundstellen:
AnwBl 1989, 669
BRAK-Miit. 90, 114
BRAK-Mitt 1990, 114
DRsp IV(485)222a
NJW 1990, 1033

»Das Lokalisationsgebot der Bundesrechtsanwaltsordnung [§ 18 BRAO] ist eine Berufsausübungsregelung. Als solche ist sie zulässig, wenn sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, die gewählten [...]
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