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BVerfG - Entscheidung vom 04.07.1989

1 BvR 537/87

Normen:
BGB § 1570 § 1579 Nr. 1, Nr. 6, Nr. 7
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
BVerfGE 80, 286
DAVorm 1989, 1041
DRsp I(166)201a
EuGRZ 1989, 334
EzFamR BGB § 1579 Nr. 29
FamRZ 1989, 941
FuR 1990, 47
JZ 1989, 758
MDR 1989, 1073
NJW 1989, 2807
NJW-RR 1990, 130
Rpfleger 1989, 409

A. Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, daß der Unterhaltsanspruch seiner geschiedenen Ehefrau, die ein gemeinschaftliches Kind betreut, wegen grober Unbilligkeit nicht ausgeschlossen oder wenigstens herabgesetzt [...]
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