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BVerfG - Entscheidung vom 02.05.1989

1 BvR 762/86

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 2 Art. 19 Abs. 4 Art. 20 Abs. 3
NÄG (Namensänderungsgesetz) § 3 Abs. 1
VwGO § 132

Fundstellen:
EzFamR NÄG § 3 Nr. 15

1. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit der Beschwerdeführer rügt, sein Recht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG ) sei verletzt, wenn es von der Zufälligkeit seines Wohnortes abhänge, ob er den [...]
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