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BVerfG - Entscheidung vom 21.04.1989

1 BvR 235/89

Normen:
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 6 Abs. 2 S. 1 Art. 4 Abs. 1 Art. 7
Gesetz über die Schulpflicht im Lande Nordrhein-Westfalen § 6 Abs. 4

1. Soweit die Beschwerdeführer zu 1) und 2) die Verfassungsbeschwerde für ihren Sohn als dessen gesetzliche Vertreter erhoben haben, ist der Rechtsbehelf unzulässig. Die angegriffene Entscheidung ist ausschließlich [...]
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