(d) »... Die sachverständig beratene StrK [Strafkammer] hat sich die Überzeugung verschafft, daß der Angekl. weder an einer krankhaften seelischen Störung noch an einer schweren anderen seelischen Abartigkeit leidet. [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!