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BGH - Entscheidung vom 27.09.1989

IVb ZB 73/89

Normen:
ZPO §§ 233, 234 Abs.1

Fundstellen:
BGHR ZPO § 233 Fristeintragung 1
BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 2
DRsp IV(412)210c-d
FamRZ 1990, 144
VersR 1989, 1316

(c) »Das OLG hat zu Recht ein Verschulden des Prozeßbevollmächtigten des Bekl. darin gesehen, daß dieser keine organisatorischen Vorkehrungen gegen eigenmächtige nachträgliche Änderungen von anwaltlich besprochenen und [...]
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