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BGH - Entscheidung vom 15.02.1989

IVb ZR 55/88

Normen:
ZPO § 519 Abs.3

Fundstellen:
BGHR ZPO § 519 Abs. 2 Satz 1 Begründungswille 1
DRsp IV(416)303b
FamRZ 1989, 849

»... Die Berufungsschrift enthält eine ausreichende Berufungsbegründung. Das OLG bezweifelt nicht, daß der Schriftsatz inhaltlich die Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO erfüllt. Er enthält hinreichende [...]
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