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BGH - Entscheidung vom 25.09.1989

II ZR 304/88

Normen:
GmbHG § 47 Abs.1

Fundstellen:
BB 1989, 2132
DRsp II(220)343b
GmbHR 1990, 75
WM 1989, 1809

»... Die Willensbildung in der GmbH folgt kraft Gesetzes dem Mehrheitsprinzip (§ 47 Abs. 1 GmbHG ). Diese gesetzl. Regel ist allerdings abdingbar; sie kann insbesondere durch das Einstimmigkeitsprinzip ersetzt werden. [...]
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