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BGH - Entscheidung vom 03.10.1989

4 StR 394/89

Normen:
StPO § 244 Abs. 3 S. 2

Fundstellen:
NStZ 1990, 227

Anm. Miebach in NStZ 1990, 227 . Zu a. vgl. BGH StV 1982, 254. Zu b.: Der Ablehnungsgrund der Wahrunterstellung wird häufig dann auszuscheiden haben, wenn zum Beweis der Unglaubwürdigkeit eines Zeugen Hilfstatsachen [...]
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