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BGH - Entscheidung vom 20.09.1989

2 StR 232/89

Normen:
StGB § 46 Abs.2

Fundstellen:
DRsp III(310)175a
NStZ 1989, 571

»... Bei der Bemessung der Strafe für die Verabredung eines Verbrechens (§ 30 Abs. 2 StGB ) müssen Ä neben dem Gewicht der verabredeten Tat und den sonst allgemein zu beachtenden Kriterien (§ 46 StGB ) Ä vor allem zwei [...]
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