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BGH - Entscheidung vom 13.12.1989

3 StR 370/89

Normen:
StGB §§ 20, 21

Fundstellen:
BGHR StGB § 21 - Bewußtseinsstörung 3
DRsp III(310)182a-b
NStZ 1990, 231
StV 1990, 248

»... Der psychiatrische Sachverständige hat [im vorl. Fall] eine affektbedingte tiefgreifende Bewußtseinsstörung in erster Linie deswegen ausgeschlossen, weil »der Angekl. unmittelbar nach der Tat gezielt und mit [...]
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