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BGH - Entscheidung vom 14.03.1989

VI ZR 136/88

Normen:
BGB § 254 Abs.2 S.1

Fundstellen:
BGHR BGB § 254 Abs. 2 Erwerbsschaden 1
BGHR GG Art. 2 Abs. 2 Selbstbestimmungsrecht 1
BGHR ZPO § 528 Abs. 1 Verschulden 1
DAR 1989, 263
DRsp I(123)333f-h
ES Kfz-Schaden L-1/31
ES Kfz-Schaden L-2/20
MDR 1989, 804
NJW 1989, 2250
VRS 77, 81
VersR 1989, 635

Die Beklagten haften aus einem Verkehrsunfall, bei dem der Kläger, von Beruf Landwirt, eine Verletzung am linken Auge erlitten hat. Als Folge stellte sich bei ihm eine linksseitige Trochlearisparese ein, die zu [...]
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