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BGH - Entscheidung vom 09.02.1989

IX ZR 17/88

Normen:
ZPO § 256 Abs. 1, §§ 766, 830 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR ZPO § 766 Erinnerungsbefugnis 1
BGHR ZPO § 830 Abs. 1 Briefgrundschuld 1
MDR 1989, 633

Der Kläger ist Verwalter im Konkurse der Firma Dr. W K GmbH & Co. KG (im folgenden: Gemeinschuldnerin). Die beklagte Sparkasse stand mit der Gemeinschuldnerin in Geschäftsverbindung und gewährte ihr zuletzt im Oktober [...]
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