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BGH - Entscheidung vom 17.03.1989

V ZR 233/87

Normen:
BGB §§ 139, 164, 313, 925
ZPO § 521

Fundstellen:
BGHR BGB § 139 Grundstückskauf 1
BGHR BGB § 164 Abs. 1 Satz 1 Formnichtigkeit 1
BGHR BGB § 313 Satz 1 Auflassungsvollmacht 1
BGHR BGB § 925 Abs. 1 Auflassungsvollmacht 1
BGHR ZPO § 521 Abs. 1 Hilfsanschlußberufung 1
DB 1989, 1462
DRsp I(125)338d-e
MDR 1989, 899
Rpfleger 1989, 320
WM 1989, 997

Die Beklagten sind die Erben der am 6. Mai 1984 verstorbenen Anneliese T. Diese hatte dem Ehemann der Klägerin - dem Kläger zu 2 - durch Vertrag vom 21. Februar 1974 ihr in L gelegenes Hausgrundstück mit der dort [...]
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